Die Notwendigkeit eines Begleiters wird vom behandelnden Arzt des Patienten festgelegt.
Die Anzahl der Begleiter ist auf eine Person beschränkt.
Der zuständige Pflegekraft der entsprechenden Abteilung stellt eine Begleitkarte aus.
Der Begleiter hilft bei der Pflege des Patienten im erlaubten Rahmen.
Der Begleiter ist verantwortlich für die Einhaltung aller Krankenhausregeln.
In einigen Abteilungen, Kliniken, Bereichen und Fachdisziplinen sind Begleiter erlaubt. Darüber hinaus können einige Abteilungen, Kliniken, Bereiche und Fachdisziplinen spezifische Begleitregeln haben, die von der allgemeinen Richtlinie abweichen; es ist wichtig, diese Regeln einzuhalten.